Garantie

Beim Erwerb eines Marantz Produktes bei einem autorisierten Marantz Händler erhalten Sie bis zu 5 Jahre Garantie auf ausgewählte Premium- und 2 Jahre auf alle anderen Marantz Produkte. Welche Produkte Sie für eine Garantieverlängerung registrieren können, erkennen Sie an einem „5 Jahre Garantie“ Logo. Bitte beachten Sie, dass die Garantie nicht auf Dritte übertragbar ist.

Hier haben Sie die Möglichkeit Ihr Gerät zu registrieren.

Marantz gewährleistet die einwandfreie Qualität der Geräte. Sollte dennoch Grund zur Reklamation wegen Sachmängeln bestehen, stehen dem Käufer gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler zu, bei dem das Gerät gekauft wurde. Diese gesetzlichen Rechte bleiben von der nachfolgenden Garantie unberührt. Darüber hinaus gewährt Marantz Endkunden eine zeitlich begrenzte Herstellergarantie auf Produktions- und Materialfehler für Marantz-Produkte, die bei einem autorisierten Marantz-Händler gekauft worden sind. Die Garantie bezieht sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Fall oder Stoß sowie natürlichen Verschleiß entstanden sind.

Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag, an dem Sie das fabrikneue Gerät von einem autorisierten Marantz-Händler gekauft haben. In einem Garantiefall ersetzt Marantz kostenlos fehlerhaftes Material und baut dieses ein. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die kostenlose Garantieleistung von Marantz setzt voraus, dass das Gerät bruch- und stoßsicher verpackt (möglichst in der Originalverpackung) bei dem autorisierten Marantz-Händler abgegeben wird, bei dem der Endkunde das Gerät gekauft hat. Nur dieser Händler ist für die Durchführung der Garantieleistungen zuständig. Des Weiteren ist Voraussetzung, dass der Original-Kaufbeleg dieses Händlers vorgelegt wird, auf dem der Name des Endkunden, das Kaufdatum und der Gerätetyp vermerkt sind.